Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Beurkundung?

Mittwoch, 06. Juli 2022

Es geschieht zwar nicht jeden Tag – aber ab und zu schon: Man benötigt eine Bestätigung dafür, dass die Kopie eines Dokuments dem Original entspricht. Oder man benötigt eine amtliche Bestätigung dafür, dass man ein bestimmtes Dokument selbst unterschrieben hat.

Für beides gibt es die Beglaubigung: Bei der Beglaubigung einer Kopie wird bestätigt, dass sie mit dem Original übereinstimmt. Bei der Beglaubigung der Unterschrift wird bestätigt, dass sie tatsächlich von demjenigen stammt, der das behauptet. Ein Notar kann beide Arten der Beglaubigung vornehmen. Man spricht in diesem Fall 
von einer öffentlichen Beglaubigung.

Von der Beglaubigung zu unterscheiden ist die Beurkundung durch einen Notar, wie sie zum Beispiel bei einem Grundstückskaufvertrag oder einem Ehe- und Erbvertrag erforderlich ist. Hier wird die Originalurkunde den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen in Gegenwart des Notars eigenhändig unterschrieben. Hier spricht man von einer öffentlichen Beurkundung.

Wir hoffen, dass diesbezüglich nun alle Unklarheiten beseitigt sind. Wenn nicht – dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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