Patientenverfügung

Die Patientenverfügung
Diese bezieht sich auf medizinische Massnahmen wie ärztliche Heileingriffe und regelt vorsorglich die ärztlichen Massnahmen bei einem medizinischen Notfall.
Die Patientenverfügung kann auch mit der Willensbezeugung in Bezug auf die Organspende ergänzt werden.
Erneuerung Patientenverfügung
Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu erneuern.
So ist gewährleistet, dass sie immer auf Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst ist. Damit können Diskussionen zwischen dem medizinischen Personal und Ihren Angehörigen vermieden werden, da jederzeit Ihr aktueller Wille dokumentiert ist.
Unser Zusatzservice zur Erinnerung
Wenn der Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die Generalvollmacht bei uns aufbewahrt werden, gehört es zu unserem Service, dass Sie alle zwei Jahre durch uns aufgefordert werden, die Patientenverfügung zu erneuern.
Unsere Vorteile

Darum vertrauen uns unsere Kund:innen

Absolute Datensicherheit
Absolute Datensicherheit
Dokumenten- und Notfallservice
Dokumenten- und Notfallservice
Jederzeit für Sie Verfügbar
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Weitergabe an Fachpersonal
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Testament
Testament
Kontaktieren Sie uns

Unverbindlich informieren

Gerne beraten wir Sie telefonisch sowie schriftlich rund um das Thema Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Notfallordner, elektronische Dokumente und bezüglich des Vorgehens im Ernstfall.






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