Was bedeutet das Ja zur Organspende für mich?

Dienstag, 24. Mai 2022

Künftig gilt jede in der Schweiz wohnhafte Person als Spenderin oder Spender von Organen und Gewebe, ausser sie definiert zu Lebzeiten, dass sie nicht spenden will. Wenn aber die Person ihren Willen nicht festgehalten hat und keine Angehörigen erreicht werden können, dürfen keine Organe oder Gewebe entnommen werden. Für Jugendliche ab 16 Jahren werden wie bis anhin dieselben Regeln gelten wie für Erwachsene.

Mit der derzeitigen wie auch der neuen Lösung wird bei jüngeren Kindern und urteilsunfähigen Personen die erweiterte Zustimmungslösung mit Entscheid der Angehörigen oder der KESB angewendet.

Der genaue Zeitpunkt der Umstellung zur Widerspruchslösung ist noch nicht bekannt, dürfte aber frühstens 2024 erfolgen.

Bis dahin gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung. Das heisst, dass Organe und Gewebe nur dann entnommen werden dürfen, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat.

Wer nicht spenden will, wird die Möglichkeit haben sich in einem Register einzutragen. Es wird dann auch möglich sein, die Zustimmung auf bestimmte Organe einzuschränken. Dazu wird es eine staatliche Lösung wie beim Covid-Zertifikat geben.

Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Wichtiges bespricht man mit Experten