Mit einem VORSORGEAUFTRAG verhindern Sie die Bevormundung durch die KESB im Falle einer Urteilsunfähigkeit.
Sollten Sie durch Krankheit, Unfall oder Demenz einmal nicht mehr urteilsfähig sein, entscheidet die KESB (Kinder- und Erwachsenen-Schutz-Behörde) für Sie.
Dem können Sie entgegenwirken, in dem Sie jetzt einen VORSORGEAUFTRAG verfassen. Wir sagen Ihnen, wie man das richtig macht und worauf Sie dabei achten müssen. Zudem erfahren Sie auch alles Wichtige über die PATIENTENVERFÜGUNG und die sichere DOKUMENTENAUFBEWAHRUNG
TERMIN:
Mittwoch, 10. Juni 2026
ORT:
Restaurant Schwan, Zugerstr. 9, 8810 Horgen
PROGRAMM:
18.30 h, Eintreffen der Gäste
19.00 h, Referat von René Bätschmann
20.15 h, Apéro
ANMELDUNG:
Tel. 055 566 70 62 oder www.vobox.ch/veranstaltungen
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Unkostenbeitrag: CHF 20.—(Referat und Apéro)
Wir heissen Sie herzlich willkommen.