Haben Sie schon einen Vorsorgeauftrag?

Donnerstag, 12. August 2021

Vorsorgeauftrag: für Unternehmer(innen) eine Notwendigkeit

Haben Sie schon einen Vorsorgeauftrag?

Wenn ja. Herzliche Gratulation. Für Sie geht es jetzt nur noch darum, Ihren bestehenden Vorsorgeauftrag zu kontrollieren und allfällige Anpassungen vorzunehmen.

Wenn nein, empfehlen wir Ihnen, sich schnellstens damit zu beschäftigen.

Sollten Sie als Unternehmer(in) nämlich von einer Urteilsunfähigkeit betroffen sein, hat dies weitreichende Konsequenzen für Ihre Firma und Ihre Mitarbeitenden: Ist kein Vorsorgeauftrag vorhanden, wird die KESB Ihr Unternehmen in den meisten Fällen umgehend verkaufen oder gar liquidieren.

Dem sollten Sie entgegenwirken, indem Sie in einem Vorsorgeauftrag eine Person oder ein Gremium bestimmen, um die Weiterführung Ihres Betriebes zu sichern.

Melden Sie sich bei uns. Wir unterstützen Sie kompetent in dieser wichtigen Angelegenheit.

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