Regelmässig erhalten wir Vorsorgeaufträge zur Prüfung, ob diese den formaljuristischen Vorgaben stand halten. Auf Rückfrage, woher die Vorlage stamme, erhalten wir als Antwort mehrheitlich «Internetrecherche».
Die Tatsache und Erfahrung schmerzt uns immer wieder, dass sich viele Menschen in falscher Sicherheit wiegen und solchen falschen Fakten «fake-facts» auflaufen.
Einen Vorsorgeauftrag in der angefügten stark anonymisiert Form [Klick unten auf Weiterlesen], wird einer Prüfung durch die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) NICHT stand halten.
Somit unser Appell an Sie ALLE – sollten Sie für sich selbst oder Ihre Liebsten im Besitze eines ähnlich aufgesetzten Vorsorgeauftrages sein, handeln Sie umgehend.
Vorsorgliche und freundliche Grüsse, Ihr Team der VoBox AG – Ihre Spezialisten rund um Vorsorgeaufträge, Patientenverfügung und sichere Dokumentenaufbewahrung.