Vorsicht bei Muster-Vorsorgeaufträgen im Internet, sie taugen nicht in jedem Fall

Samstag, 08. Mai 2021

Im Internet lassen sich viele Muster-Vorsorgeaufträge herunterladen, die durchaus von kompetenter Stelle wie Notaren etc. erstellt wurden.

Solche Muster werden der individuellen Lebens- und Vermögenssituation eines Auftraggebers jedoch selten gerecht und dadurch auch leider nicht angepasst.

Der seinerzeit von Hand (ab-)geschriebene Vorsorgeauftrag vermittelt häufig zu Unrecht das Gefühl, bei der Verwendung für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit alles Notwendige veranlasst zu haben.

Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass nur ein sorgfältig durchdachter und auf den Einzelfall abgestimmter Vorsorgeauftrag auch wirklich die gewünschte Wirkung entfalten kann.

Die häufigsten Fehler passieren bereits bei der Auswahl der Beauftragung von Vertrauenspersonen.

Eine Frage zu deren Eignung wird oft – wenn überhaupt – zu wenig Beachtung geschenkt. Des Öfteren wird häufig ein Ersatz-Beauftragter oder eine Ersatz-Beauftragte vergessen zu bestimmen. In derartigen Fällen bleibt der Erwachsenenschutzbehörde keine andere Wahl als einen Beistand zu ernennen.

Viele Muster-Vorsorgeaufträge enthalten beispielsweise die ausdrückliche Weisung, dass bei einer Pflegesituation eine möglichst günstige Lösung gefunden werden soll.

Der Auftraggeber tut gut daran, derartige Bestimmungen genau zu lesen und sich zu hinterfragen, ob er das wirklich so haben will. Oder, um beim erwähnten Beispiel zu bleiben, er nicht doch eher bestimmen möchte, dass eine möglichst komfortable Lösung im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten anzustreben sei.

Zu denken ist auch an Fälle mit zerrütteten Familienverhältnissen. Leider nicht selten besteht bspw. zu einem Kind ein schlechtes Verhältnis, und der Auftraggeber möchte ausschliessen, dass dieser Sohn oder diese Tochter in irgendeiner Art und Weise im Falle einer Urteilsunfähigkeit auf das Leben und das Vermögen des Auftraggebers Einfluss nehmen kann.

In einer derartigen Konstellation – aber zum Teil auch ganz generell bei Patchwork-Familien – macht es Sinn diese ausserordentlichen persönlichen Verhältnisse im Vorsorgeauftrag detaillierter darzulegen und allenfalls entsprechende Weisungen zu erteilen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.