Aktionärsbindungsvertrag versus Vorsorgeauftrag

Montag, 28. Juni 2021

Die Frage aller Fragen Aktionärsbindungsvertrag oder Vorsorgeauftrag bei Unternehmungen???

In der Praxis hören wir oft, dass ein Vorsorgeauftrag unnötig nicht wichtig sei, denn man ist im Besitze eines Aktionärsbindungsvertrag mit entsprechenden Absprachen mit den beteiligten Personen der Firma.

Ein Aktionärsbindungsvertrag regelt interne Verhältnis zwischen den Parteien als Aktionäre der Gesellschaft. Die Bestimmungen des Vertrages sind auf alle heute und in Zukunft durch die Parteien bzw. durch ihre Rechtsnachfolger gehaltenen Aktien der Gesellschaft anwendbar. Ein Tod oder der Verlust der Handlungsfähigkeit einer Partei ist kein Auflösungsgrund. Der Vertrag wird mit der betroffenen Partei oder mit deren Erben fortgesetzt. Sollte einer der genannten Situationen einer Partei widerfahren haben die anderen Aktionäre das Recht, die Aktien der betroffenen Partei anteilsmässig nach ihrem Aktienbesitz zu kaufen

So oder ähnlich sind die Bestimmungen eines Muster des Aktionärsbindungsvertrag, unschwer stellen wir hierzu fest,  dass es in diesem Vertrag nur um die Gesellschaft und deren Beteiligungen handelt,

Im Vorsorgeauftrag wird die Person und nicht deren Kapital/Vermögen in den Vordergrund gestellt. Hier beantwortet man die Fragen zu:

1.       Personensorge – Entscheid über Wohnen, Gesundheit und Privatangelegenheiten

2.       Vermögenssorge – Zahlungsverkehr, Verwaltung des Vermögens, Bankkontakt etc.

3.       Rechtsvertretung – Vertretung gegenüber Behörden und Privaten

Bei Abwägung dieser zwei Rechtsinstrumente stellen Sie leicht einen wesentlichen aber sehr wichtigen Unterschied fest, deshalb empfehlen wir Ihnen von Herzen sichern Sie sich heute die Handlungskompetenz von morgen in beiden Fällen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!