Mit einem VORSORGEAUFTRAG verhindern Sie die Bevormundung durch die KESB im Falle einer Urteilsunfähigkeit.
Sollten Sie durch Krankheit, Unfall oder Demenz einmal nicht mehr urteilsfähig sein, entscheidet die KESB (Kinder- und Erwachsenen-Schutz-Behörde) für Sie.
Dem können Sie entgegenwirken, in dem Sie jetzt einen VORSORGEAUFTRAG verfassen. Wir sagen Ihnen, wie man das richtig macht und worauf Sie dabei achten müssen. Zudem erfahren Sie auch alles Wichtige über die PATIENTENVERFÜGUNG und die sichere DOKUMENTENAUFBEWAHRUNG
TERMIN:
Montag, 31. August 2026
ORT:
TECHNOPARK® Aargau, Badenerstrasse 13, 5200 Brugg AG
PROGRAMM:
16.45 h, Eintreffen der Gäste
17.00 h, Referat von Maurizio Tondolo inkl. Q&A
18.30 h, Ende der Veranstaltung
ANMELDUNG:
Kostenlose und verbindliche Anmeldung über diesen Link
Rückfragen:
Maurizio Tondolo, maurizio.tondolo@vobox.ch
Wir heissen Sie herzlich willkommen.