Urteilsunfähigkeit kann jeden treffen – die VoBox AG berät umfassend
Wie stelle ich sicher, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit infolge Unfall (z.B. Schädel-Hirn-Trauma), Krankheit (z.B. Depression, Burn-out) oder Altersschwäche (z.B. Demenz) meine Interessen durch Menschen vertreten werden, die ich zuvor selbst bestimmt habe und denen ich vertraue?
VORSORGEAUFTRAG
Das neue Erwachsenenschutzrecht ist seit Anfang 2013 in Kraft und bietet viele Verbesserungen für Menschen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit Vorkehrungen treffen möchten. Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.
IHRE ORIGINAL-DOKUMENTE ZENTRAL UND SICHER AUFBEWAHREN
Ihre ORIGINAL-DOKUMENTE wie zum Beispiel Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament, Ehevertrag, Gesellschaftervertrag, usw. bewahren wir für Sie zentral und sicher auf. Bei Bedarf erfolgt der Abruf der benötigten Dokumente über unsere Notfall-Nummer. Wir sind 7 x 24 Stunden für Sie erreichbar. Die Dokumente liefern wir rasch und unkompliziert an den von Ihnen gewünschten Ort.
PATIENTENVERFÜGUNG
Die Patientenverfügung regelt die medizinische Vorsorge. Darin wird festgelegt, wie man in bestimmten Notfallsituationen behandelt werden möchte, respektive was man auf gar keinen Fall will, beispielsweise in Bezug auf lebensverlängernde Massnahmen. Ebenfalls können darin Instruktionen zur Organentnahme enthalten sein.
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News
Der Fall Wicki
Die Sonntags-Zeitung hat am 20. Januar 2024 einen Bericht mit folgendem Titel verfasst: „Das entwürdigende KESB-Drama um den Olympiasieger“. Rückfragen und Abklärungen meinerseits haben folgendes ergeben:
- Die Familie des Bob-Olympiasiegers Jean Wicki ist anscheinend seit Jahren zerstritten. Da die KESB an das Amtsgeheimnis gebunden ist, kann sie darüber auch keine weiteren Auskünfte erteilen. Was auch richtig ist.
- Richtig und wichtig wäre es gewesen, dass Jean Wicki aufgrund des Streites innerhalb der Familie den Vorsorgeauftrag bezüglich den Beauftragten und Ersatzbeauftragten rechtzeitig abgeändert hätte. Mich wundert es sehr, dass ihn sein Anwalt darauf nicht aufmerksam gemacht hat.
- Anscheinend (und wie es auch im Artikel steht) wurde der Vorsorgeauftrag nur beglaubigt und nicht beurkundet. War der Vorsorgeauftrag überhaupt formaljuristisch und inhaltlich richtig und den Umständen (Firmen und Liegenschaften) angepasst?
Ist das Verhalten der KESB in diesem Fall gerechtfertigt? Wieviel Schuld trägt die Familie, dass es soweit kommen musste? Vieles ist unklar und wird sicherlich nie aufgeklärt.
Mein Fazit aus diesem Fall: Einmal erstellte Dokumente müssen immer wieder überprüft und den Verhältnissen angepasst werden. Mit unserem Dokumenten- und Notfallservice können wir schnell und kompetent darauf reagieren.
WeiterlesenDer Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung
Es geschieht zwar nicht jeden Tag – aber ab und zu schon: Man benötigt eine Bestätigung dafür, dass die Kopie eines Dokuments dem Original entspricht. Oder man benötigt eine amtliche Bestätigung dafür, dass man ein bestimmtes Dokument selbst unterschrieben hat.
Für beides gibt es die Beglaubigung: Bei der Beglaubigung einer Kopie wird bestätigt, dass sie mit dem Original übereinstimmt. Bei der Beglaubigung der Unterschrift wird bestätigt, dass sie tatsächlich von demjenigen stammt, der das behauptet.
Ein Notar kann beide Arten der Beglaubigung vornehmen. Man spricht in diesem Fall von einer öffentlichen Beglaubigung.
Von der Beglaubigung zu unterscheiden ist die Beurkundung durch einen Notar, wie sie zum Beispiel bei einem Grundstückskaufvertrag oder einem Ehe- und Erbvertrag erforderlich ist. Hier wird die Originalurkunde den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen in Gegenwart des Notars eigenhändig unterschrieben. Hier spricht man von einer öffentlichen Beurkundung.
Wir hoffen, dass diesbezüglich nun alle Unklarheiten beseitigt sind. Wenn nicht – dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
WeiterlesenUnser Service
Das neue Erwachsenenschutzrecht ist seit Anfang 2013 in Kraft und bietet viele Verbesserungen für Menschen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit Vorkehrungen treffen möchten. Durch die Ausgestaltung eines Vorsorgeauftrages kann eine massgeschneiderte Lösung getroffen werden. Im Gegensatz zum Testament ist der Vorsorgeauftrag nicht auf den Tod ausgerichtet, sondern auf eine Lebensphase, in welcher man durch eine eintretende Urteilsunfähigkeit nicht mehr selber entscheiden kann.
Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.
Vorsorgeauftrag
Die Erstellung eines Vorsorgeauftrages unterliegt strengen Auflagen aus formalrechtlicher und inhaltlicher Sicht. Wir sorgen dafür, dass diese Anforderungen erfüllt sind und Sie im Eintretens Fall keine bösen Überraschungen erfahren. Ein nicht korrekt erstellter Vorsorgeauftrag kann dazu führen, dass dieser durch die staatlichen Institutionen (KESB) nicht anerkannt wird.
Patientenverfügung
Bei der Patientenverfügung empfiehlt es sich, diese alle drei Jahre zu erneuern, damit sie immer auf Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst ist. So können Sie Diskussionen zwischen dem medizinischen Personal und Ihren Angehörigen vermeiden, da jederzeit Ihr aktueller Wille dokumentiert ist.
Dokumentenaufbewahrung
Wissen Ihre Angehörigen immer, wo Sie Ihre wichtigen Dokumente wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament, Aktionärsbindungsvertrag usw. aufbewahren?
Wir lösen Ihnen dieses Problem mit einer sicheren und zentralen Aufbewahrung Ihrer Dokumente sowohl physisch wie auch digital. Über unsere Notfallnummer stellen wir sicher, dass die benötigten Dokumente innert nützlicher Frist an der geforderten Stelle (Spital, KESB, Willensvollstrecker, usw.) vorliegen.
Notfallkarte
Damit im Eintrittsfall ersichtlich ist, wo Sie Ihre Dokumente aufbewahren, erhalten Sie von uns eine Notfallkarte. Auf dieser ist sowohl der Code für die jederzeitige digitale Verfügbarkeit Ihrer Dokumente wie auch die Notfallnummer aufgeführt, damit die Orginaldokumente abgerufen werden können.
VoBox AG – Ihr professioneller Partner für Fragen rund um das Thema «Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung» sowie das physische und digitale Management Ihrer Dokumente.
VERANTWORTUNG FÜR DIE ZUKUNFT
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz führen ein selbstbestimmtes Leben ohne staatliche Eingriffe.
SICHERHEIT FÜR DEN ERNSTFALL
Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.
IHRE ORIGINAL-DOKUMENTE ZENTRAL UND SICHER AUFBEWAHREN
Bewahren Sie sämtliche wichtigen Original-Dokumente zentral und sicher auf. Der Abruf erfolgt im Bedarfsfall sicher und bequem über eine Notfallnummer.
Absolute
Datensicherheit
Aufbewahrung
Jederzeit für Sie
Verfügbar
Weitergabe an
Fachpersonal
Testament